V e r h a l t e n i m H e i m
Im Heim ist Ruhe zu bewahren. Lärm und jede Störung haben insbesondere während der Lernzeit und der Abendstunden zu unterbleiben.
- Dies gilt vor allem für den Betrieb von elektronischen Geräten. Sollte durch die Benutzung dieser Geräte eine erhebliche Ruhestörung verursacht werden , so behält sich die Heimleitung das Recht vor, bis zur Abreise des Eigentümers das Gerät in Verwahrung zu nehmen. In diesen Fällen kann das Mitbringen der Geräte untersagt werden.
- Elektronische Geräte dürfen nur bei geschlossenen Fenstern betrieben werden (Rücksicht auf Nachbarn).
- Heimfremde Personen dürfen nicht ins Heim eingelassen werden.
- Der Aufenthalt von weiblichen Heimbewohnern in den Schlafräumen von männlichen Heimbewohnern und umgekehrt ist strengstens untersagt.
- Die zugewiesenen Zimmer dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Heimleitung getauscht werden.
- Das Ein- bzw. Aussteigen aus dem Internat, insbesondere während der Nachtstunden, ist strengstens untersagt.
F o l g e n v o n V e r s t ö ß e n
g e g e n d i e H e i m o r d n u n g
Wer die Anordnungen der Heimleitung während der Blockbeschulung missachtet, wird in schriftlicher Form verwarnt. Bei wiederholten, besonders schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen erfolgt ein Heimausschluss (Heimverweis).
- Der/die SchülerIn hat dann auf eigene Kosten und Verantwortung für Unterkunft und Verpflegung während der Dauer des Heimverweises zu sorgen.
- Verwarnungen und Verweise werden dem Ausbildungsbetrieb, ggf. den Erziehungsberechtigten und der Schule mitgeteilt.
Im Falle einer Missachtung durch Jahresschüler tritt § 6 des Internatsvertrages in Kraft.
Als besonders schwerwiegende Verletzungen der Heimordnung werden insbesondere angesehen
- nächtliches Aus- bzw. Einsteigen
- der Aufenthalt in Schlafräumen des anderen Geschlechts
- erhebliche Verletzung des Hausfriedens
- Tätlichkeiten gegenüber Mitschülern oder dem Heimpersonal
- Diebstähle im Heim
- rufschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit
- erhebliche Trunkenheit
Der Besitz oder Genuss illegaler Drogen hat in jedem Fall den sofortigen Heimausschluss zur Folge!!!